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 Nutzen-Lasten-Wechsel: 

Der rechtskräftige Eigentumsübergang einer Immobilie wird erst mit der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch wirksam. Dieser Grundbucheintrag kann allerdings bis zu mehreren Monaten dauern.

Im Kaufvertrag wird oft ein bestimmtes Datum für den wirtschaftlichen Übergang der Immobilie auf den neuen Eigentümer, der sog. Nutzen-Lasten-Wechsel, vereinbart.

Durch die Vereinbarung des Nutzen-Lasten-Wechsel erhalten beide Parteien eine Planungssicherheit: Der Käufer weiss, ab welchem Zeitpunkt ihm die Nutzen seiner Immobilie (z.B. Mieteinnahmen zur Re-Finanzierung seines Darlehens) zustehen. Andererseits kann er die Zahlung der Lasten (z.B. Grundsteuer, Hausgeld) planen.

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