Skip to main content

 Verwalter: 

Der Verwalter, auch Wohnungseigentums-, WEG- oder Hausverwalter genannt, ist grundsätzlich von rechts wegen nur für die reine Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft zuständig. Für alle Aufgaben das Sondereigentum betreffend, wie z.B. die Behebung von Schäden oder die Nebenkostenabrechnung einer vermieteten Wohnung, sind die jeweiligen Wohnungseigentümer selbst verantwortlich.

Alle Rechte und Pflichten des Verwalters werden bestimmt durch entsprechende Regelungen im Wohnungseigentums-Gesetz, der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung, Beschlüssen der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft
und den entsprechenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

In den Zuständigkeitsbereich des Verwalters fällt eine Vielzahl an Tätigkeiten mit weitreichender und langfristig bindender Bedeutung vorn rechtlicher Relevanz. Darunter sind z.B. die komplette Überwachung und termingerechte Handhabung
aller gemeinschaftlichen Belange der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft, alle Leistungen und Zahlungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung zu tun haben, Massnahmen zwecks Wahrung verschiedener
Fristen zu treffen und auszulösen. Auch für die Einberufung und Durchführung ordentlicher und außerordentlicher Eigentümerversammlung zeichnet der Verwalter verantwortlich.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Verwalter berechtigt und verpflichtet ist, die Beschlüsse der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft durchzuführen, für die Instandsetzung und Erhaltung des Gemeinschaftseigentums zu sorgen und die Gelder der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft zu verwalten (alle detailliert aufgeführten Rechte und Pflichten des Verwalters in Wohnungseigentums-Gesetz, Abschnitt 3 "Verwaltung", §§ 23, 24, 27, 28).

Ähnliche Artikel
× Progressive Web App | Add to Homescreen

Um diese Web-App auf Ihrem iPhone/iPad zu installieren, drücken Sie das Symbol. Progressive Web App | Share Button Und dann zum Startbildschirm hinzufügen.

× Web-App installieren
Mobile Phone
Offline – Keine Internetverbindung