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 Nebenkostenabrechnung: 

Als Nebenkosten oder auch Betriebskosten werden alle Kosten bezeichnet, die einem Eigentümer für die Pflege und Wartung seines Hauses oder seiner Eigentumswohnung, inkl. Grundstück, entstehen und die er auf seinen Mieter "umlegen", also an ihn weiter berechnen kann.

Nebenkosten setzen sich zusammen aus den sog. warmen Betriebskosten (alle Nebenkosten für Heizung und Warmwasseraufbereitung) und den kalten Betriebskosten (alle anderen Umlage fähigen Nebenkosten).
Für die Zahlung der Neben- oder Betriebskosten wird fast immer eine monatliche Vorauszahlung vereinbart. Einmal jährlich erfolgt dann die Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter oder Hausverwalter. Je nach Preisentwicklung, seinem Wohnverhalten und Verbrauch bekommt der Mieters einen Überschuss zurück oder muss die entstandenen Mehrkosten nachzahlen.

Einmalige Kosten wie z.B. Reparatur- oder Sanierungskosten sind nicht Umlage fähig. Auch Verwaltungskosten dürfen dem Mieter nicht weiter berechnet werden, sind aber meistens bereits in der Miete enthalten.

Sie möchten Ihre Immobilie nicht selbst nutzen, sondern vermieten? Natürlich steht die TARSAP ihren Kunden auch bei der ordnungsgemässen Erstellung von Nebenkostenabrechnungen mit Rat und Tat zur Verfügung.

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