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 Flurkarte - Flurstück - Flur am Beispiel Lichtenrader Str.32, Neukölln: 

Flurkarten sind die amtliche Kartengrundlage des Grundbuches und werden vom zuständigen Kataster- oder Vermessungsamt erstellt. Hier können sie auch grundsätzlich von jedem Interessenten beantragt werden. Der altertümliche Begriff "Flur" bezeichnet ein Stück Land oder einen Teil eines Geländes, das in Grundstücke aufgeteilt wird.

Grundstücke sind für Grundbucheinträge die kleinste Einheit, wobei diese wiederum aus mehreren Flurstücken bestehen können. Das Flurstück ist ein amtlich vermessener Teil der Erdoberfläche und die kleinste Einheit, die vom Katasteramt erfasst und mit einem eindeutigen Namen und einer Nummer gekennzeichnet wird.

Folgende maßstabsgetreuen Inhalte und Begebenheiten eines Grundstückes werden grundsätzlich in der Flurkarte dargestellt:

  • Flurstücke mit deren Grenzen und Nummern
  • Gemarkungs- und Gemeindegrenzen
  • Gebäude mit deren Nummern und Nutzung
  • Nutzungsarten des Bodens
  • Blattrahmen mit Flurnummer, Gemarkungsbezeichnung, Maßstab und Herkunft

Diese wichtigen Inhalte liefern nicht nur die Basis für die Eigentumssicherung an Grund und Boden und die Veranlagung der Grundsteuer, sondern sind vor allem für Kreditinstitute im Rahmen einer Darlehensvergabe
interessant.

Alle Flurkarten, übrigens auch Liegenschafts- oder Katasterkarten genannt, wurden inzwischen in Deutschland vollständig digitalisiert. Neue Bezeichnungen sind daher auch "Digitale Flurkarte (DFK)" oder "Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)".

Im Gegensatz zu den bisherigen Kartenversionen können bei digitalisierten Flurkarten z.B. beliebige Maßstäbe dargestellt, einzelne Ausschnitte gewählt oder variable Darstellungsarten gewählt werden.

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