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 Baulastenverzeichnis: 

Eine Baulast entsteht, sobald ein Grundstückseigentümer eine freiwillige, sein Grundstück betreffende Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde eingeht. In der Praxis handelt es sich dabei z.B. um die Duldung einer Zufahrt zum Nachbargrundstück oder Übernahme einer Stellplatzpflicht.

Obwohl freiwillig geleistet sind Baulasten bindend und werden in den meisten Bundesländern nicht ins Grundbuch, sondern in das sog. Baulastenverzeichnis der örtlichen Baubehörde eingetragen.

Baulasten bleiben auch bei Verkauf des Grundstückes bestehen, gehen also auch auf den Rechtsnachfolger über. Da Baulasten auch meistens die Bebaubarkeit eines Grundstückes einschränken, wirken sie sich auch auf den Wert des Grundstückes aus. Daher kann das Baulastenverzeichnis bei berechtigtem Interesse wie z.B. einer Kaufabsicht von Dritten eingesehen werden.

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