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Architekt
 Architekt: 

Seit jeher ist der Architekt der "oberste Handwerker" eines Bauvorhabens und unmittelbarer Ansprechpartner des Bauherrn. Neben der Tatsache, dass in Deutschland nur ein Architekt Bauanträge einreichen darf, hat er seinem Bauherrn gegenüber umfassende Aufklärungs- Beratung- und Hinweispflichten, z.B. zu möglichen
Sonderabschreibungs-, KFW- oder EU-Fördermodellen. Ausserdem haftet er auch, und zwar nach dem Werkvertragsrecht gemäß §§ 631 ff BGB mindestens fünf Jahre, unter bestimmten Umständen auch länger.

Im Rahmen der stetigen Entwicklung in Technik und Bauwesen werden die Ansprüche an Architekten immer vielfältiger und anspruchsvoller. Dadurch gehen Kompetenzen und Aufgabenbereiche von Architekten und Bauleitern immer fliessender ineinander über. Logische Konsequenz daraus ist eine zunehmende Spezialisierung von Architekten, entweder auf bestimmte Bauaufgaben oder Leistungsphasen der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) oder auf Trends wie ökologisches Bauen oder die Sanierung von Altbauten.

Jeder Architekt übernimmt nur die Leistungen, die in seinem Vertrag mit dem Bauherrn vereinbart sind. Gehen diese in die Bauausführung hinein gehört dazu auch der Kontakt zu ausführenden Handwerkern, die Bauüberwachung sowie Kosten- und Qualitätskontrolle. Der Architekt entscheidet dann auch, wann welche Sonderfachleute wie z.B. Holzgutachter, Statiker oder Energieberater hinzu gezogen werden müssen.

In jedem Fall sollten Sie mit Ihrem Architekten einen schriftlichen Vertrag schliessen, der die Leistungen bei Planung und Durchführung Ihres Bauvorhabens genau regelt - und zwar mit festgelegten Fristen und konkret auf Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen abgestimmt.

Wenn Sie noch nicht sicher sind, welche Sanierungs- und Modernisierungsmassnahmen Sie in Ihrer neuen Immobilie umsetzen wollen, sollten Sie Ihren Architekten erst einmal nur für bestimmte Leistungen - etwa für einen Vorentwurf - beauftragen. So können Sie Schritt für Schritt vorgehen und in den verschiedenen Leistungsphasen relativ flexibel bleiben bevor Sie sich für das gesamte Bauvorhaben an einen Partner binden.

Zu entscheiden ob Sie einen Architekt und einen Bauleitern beauftragen sollten, ist schon schwer genug. Die Auswahl des geeigneten Partners gestaltet sich noch schwieriger.

Durch ihre langjährigen Erfahrung hat die TARSAP diverse Architekten kennen gelernt und kann Ihnen bei der Wahl des richtigen Partners behilflich sein.

Die TARSAP steht Ihnen zur Seite - stellen Sie uns auf die Probe!

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